Rechtsprofessoren zum UN-Migrationspakt: Bundesregierung betreibt „Irreführung“
Gerade hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der festschreiben soll, dass der Pakt nicht in deutsches Recht eingreifen kann (BILD berichtete). Doch die Kritik reißt trotzdem nicht ab. Der Bundestagsbeschluss könnte nach Ansicht des Göttinger Völkerrechtlers Frank Schorkopf (48) durch das im Pakt festgeschriebene Prinzip der „gemeinsamen Verantwortung“ ausgehebelt werden, sagte er dem „Spiegel“. „Verschiedene Akteure können daraus Pflichten entwickeln, die sehr weitreichend sind: Einwanderungskontingente auszuweiten, Herkunfts- und Transitländer finanziell zu unterstützen oder illegalen Immigranten einen legalen Status zuzuweisen “, so Schorkopf.
Die Bundesregierung betreibe da eine „suggestive Irreführung“, sagte auch der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel im DLF. Der Pakt werde „eine gewisse Sogwirkung auslösen“ und die „Migration aus den armen Staaten in die wohlhabenden Staaten deutlich verstärken“, „aus Afrika vor allem. (…) Wir werden neue Migrationswellen kriegen.“
Die Erwartung, der Pakt senke den Migrationsdruck, sei „blauäugig“, sagte Merkel: „Die Vereinbarung wird ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben. Vereinbart werden Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt Sache der Staaten. Dass sie umzusetzen sind, wird vereinbart – und zwar wirklich rechtlich verbindlich.“