Schon wieder zwei Messermorde: In Rinteln/Niedersachsen erstach ein Afghane seine 22 -jährige Frau, sie wollte sich scheiden lassen. Zwei kleine Kinder sind nun ohne Mutter und (verhafteten) Vater.
In Worms erstach ein Tunesier seine 21-jährige deutsche Freundin mit, laut Polizei, 10-15 Messerstichen – die auch darauf hinweisen, dass sie sich heftig gewehrt hat. Syndia, so liest man, war Altenpflegerin und ging sehr in ihrem Beruf auf. Der Täter war mehrfach vorbestraft, schon im Gefängnis (Körperverletzungen, Drogen, Diebstahl, Bedrohungen/Nötigung, Mehrfachidentitäten) und abschiebepflichtig. Aber Abschiebungen nach Tunesien sind unmöglich, weil die Grünen im Januar erneut die Einstufung als sicheres Herkunftsland verhinderten. Und das obwohl seit Jahren die extreme Kriminalitätsneigung tunesischer „Flüchtlinge“ bekannt ist (Polizeiliche Kriminalstatistik 2017: 80% tatverdächtig). Dazu zählen auch schwere Straftaten und Terror (u.a. Berlin Weihnachtsmarkt). Durch die verhinderten Abschiebungen haben die Grünen also wissentlich Opfer in Kauf genommen.
In Duisburg und Köln kamen Verantwortliche vor Gericht wegen „Fahrlässigkeit mit Todesfolge“ (Loveparade-Unglück bzw. Einsturz Stadtarchiv): Sie hätten die Gefahr voraussehen und alle nötigen Gegenmaßnahmen treffen müssen. Genau das trifft auch auf die Verantwortlichen der (Bundes-)Grünen zu. Nach meinem Rechtsempfinden gehören sie deshalb ebenfalls vor Gericht. Ihre etwaige Immunität gilt nicht absolut, sondern kann aufgehoben werden durch Bundestagsbeschluss.- Natürlich kein Drandenken, man braucht sie ja zum Koalieren. Wie heißt es: Macht geht vor Recht …