Meldung der Polizei-Gewerkschaft Nordrhein-Westfalen am 1.4.2019: Kurz vor Einführung der Spuckschutzhauben in NW hat auf Antrag der Grünen das Innenministerium in Düsseldorf entschieden, dass die Polizeibeamten die Spuckhauben selbst überziehen sollen (bisher sollten sie den Spuckenden übergezogen werden, was aber auf rechtliche Bedenken stieß, inbesonders würde laut Grünen die Würde der Spuckenden verletzt, wenn das Überziehen gegen ihren Willen erfolgte). Gleichzeitig soll auf Wunsch der Grünen zur Vermeidung von Plastikmüll ein wiederverwertbares und deshalb waschbares Modell verwendet werden. „Das überrascht uns alle“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens in einer ersten Reaktion. „Allerdings fordern wir im Gegenzug die Erhöhung der Reinigungskostenpauschale!“
Die Einzelheiten zum Tragen und zur Reinigung der Spuckschutzhauben finden sich im überarbeiteten Erlass zur Dienstkleidungsordnung der Polizei vom 01.04.2019. Da das schnelle Überziehen der Hauben von entscheidender Bedeutung für die Spuckschutzwirkung ist, wird dies ins periodische „Fresh up“-Übungsprogramm übernommen. Darüberhinaus erarbeitet auf Anregung der Grünen ein Arbeitsstab des Ministeriums einen Zusatzpassus zum Erlass, der verbindlich eine verbale Erklärung des Polizeibeamten beim Überziehen vorschreibt, dass dies keinesfalls gegen die Person des Spuckverdächtigten gerichtet ist, sondern nur aus allgemein-vollzugshygienischen Gesichtspunkten erfolgt. „Es könnte sonst sein“, erklärt der Leiter des Arbeitsstabs, Ministerialreferent Dr. jur. Hohnbold, „dass zum Beispiel ein Migrant dies als Zeichen rassistischer Ablehnung missversteht und juristisch gegen den Polizeibeamten vorgeht.“ Wegen der komplizierten Rechtslage und der hohen Arbeitsüberlastung des Ministeriums ist allerdings die Fertigstellung diese Zusatzpassus derzeit noch nicht terminierbar.
Tja, der 1. April … Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass die Grünen das Ganze nicht noch als Anregung verstehen und Ernst draus wird …